Förderung 2025
Mit den Fördermitteln des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Sie attraktive Förderungen bei der Modernisierung oder beim Neubau Ihrer Heizungsanlage beantragen. Für weiterführende Infos schauen Sie gerne hier auf die Seite der der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Sichern Sie sich dadurch eine Förderung von bis zu 70 %!
30 % Grundförderung
Bei Wechsel auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien.
30 % Einkommensbonus
Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro kann dieser für die Erneuerung der Heizung zusätzlich beantragt werden.
20 % Klimageschwindigkeitsbonus
Wenn funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung durch klimafreundliche Heizung ersetzt wird. Bei mind. 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizung gilt Förderung nur in Kombination mit Photovoltaik oder Solar. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.
5 % Effizienzbonus
Kann zusätzlich beantragt werden, wenn als Wärmequelle für die Wärmepumpe Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
2.500 € Emissionsminderungszuschlag
Wenn der Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 der Biomasseanlage nachweislich eingehalten wird, kann ein Zuschlag für die Errichtung von Biomasseanlagen gewährt werden.

Zuschusshöhe
Wie hoch Ihr voraussichtlicher Zuschussbetrag für einzelne energetische Maßnahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind.
Bei einem Einfamilienhaus werden Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro berücksichtigt.
Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten:
- 30.000 € für die erste Wohneinheit
- 15.000 € jeweils für die zweite bis sechste Wohneinheit
- 8.000 € jeweils ab der siebten Wohneinheit
Davon erhalten Sie – unabhängig von der Antragstellergruppe – maximal 70 % als Zuschuss. Zusätzlich können Sie einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
So unterstützen wir Sie bei der KfW-Förderung

Kostenloses Erstgespräch & Angebot
Als ersten Schritt bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Dabei nehmen wir Ihre Hausdaten, die aktuelle Heizsituation und Ihre Wünsche auf. Aufgrund dieser Angaben erstellen wir für Sie ein konkretes, unverbindliches Angebot für Ihre neue Heizungsanlage.
So bekommen Sie schon früh Klarheit über Kosten, Technik und mögliche Förderung.
Beauftragung und Erstellung der BzA
Wenn Sie sich für unser Angebot entscheiden, beauftragen wir — je nach Erfordernis — einen zertifizierten Energieberater oder übernehmen die Aufgabe selbst (sofern zulässig). Dieser bzw. wir erstellen dann die notwendige „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) mit einer individuellen BzA-ID. Diese BzA ist zwingend erforderlich, damit eine Förderung durch die KfW möglich wird. Mit der BzA dokumentieren wir, dass Ihr Vorhaben die technischen und förderrechtlichen Anforderungen erfüllt.


Abschluss des Lieferungs- oder Leistungsvertrags
Bevor der Förderantrag gestellt wird, schließen Sie mit uns einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag ab. Wichtig: Der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung – also: der Vertrag tritt nur in Kraft, wenn die Förderzusage erteilt wurde. Außerdem muss im Vertrag klar angegeben werden, wann die Umsetzung voraussichtlich stattfindet. So stellen wir sicher, dass der rechtliche Rahmen für die Förderung korrekt ist.
04
Registrierung & Antragstellung im Kundenportal der KfW
Sie registrieren sich bei „Meine KfW“ und legen einen Account an. Mit diesem Konto stellen Sie im Portal den Förderantrag für Ihre Heizungsmaßnahme. Dabei geben Sie die BzA-ID an und laden den Vertrags-PDF hoch. Sobald die KfW alles geprüft hat, erhalten Sie eine Zuschusszusage mit Reservierung des Zuschussbetrags — komplett digital im Portal, kein Postversand.

05

Heizungseinbau & Bescheinigung
Nach der Zusage können wir mit der Installation Ihrer neuen, klimafreundlichen Heizungsanlage beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten stellen wir für Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) aus, die belegt, dass die Anlage gemäß den Förderbedingungen fachgerecht eingebaut wurde.
06
Nachweise einreichen & Auszahlung des Zuschusses
Im Anschluss laden Sie über das Portal die notwendigen Nachweise hoch: Rechnungen, BnD, ggf. weitere Dokumente (z. B. Meldebescheinigung, Grundbuchauszug bei Bonusanträgen). Zusätzlich ist eine Identitätsprüfung vorgeschrieben (z. B. per eID, SCHUFA-Check, Video- oder Postident). Sobald alles korrekt hochgeladen und geprüft wurde, erhalten Sie die Auszahlung des Zuschusses.


