Förderung Heizung

Förderung 2025

Attraktive Förderung durch die KfW

Mit den Fördermitteln des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Sie attraktive Förderungen bei der Modernisierung oder beim Neubau Ihrer Heizungsanlage beantragen. Für weiterführende Infos schauen Sie gerne hier auf die Seite der der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Sichern Sie sich dadurch eine Förderung von bis zu 70 %!

Bei Wechsel auf eine klima­freundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuer­baren Energien.

Bei einem zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen von bis zu 40.000 Euro kann dieser für die Er­neuerung der Heizung zusätzlich beantragt werden.

Wenn funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicher­heizung durch klima­freundliche Heizung ersetzt wird. Bei mind. 20 Jahre alter Gas- oder Bio­masse­heizung gilt Förderung nur in Kombination mit Photovoltaik oder Solar. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.

Kann zusätzlich beantragt werden, wenn als Wärme­quelle für die Wärmepumpe Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kälte­mittel eingesetzt wird.

Wenn der Emissions­grenzwert  für Staub von 2,5 mg/m3 der Biomasse­anlage nach­weislich eingehalten wird, kann ein Zuschlag für die Errichtung von Biomasse­anlagen gewährt werden.

Zuschusshöhe

Wie hoch Ihr voraussichtlicher Zuschuss­betrag für einzelne energe­tische Maß­nahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förder­fähigen Kosten sind.

Bei einem Einfamilien­haus werden Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro berücksichtigt.

Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förder­fähigen Kosten nach der Anzahl der Wohn­einheiten:

Davon erhalten Sie – unabhängig von der Antrag­steller­gruppe – maximal 70 % als Zuschuss. Zusätzlich können Sie einen Emissions­minderungs­zuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten.

Modern gedacht, meisterhaft gemacht
Wir sind Ihr Partner für Sanitär und Heizung in Bremen und sorgen für ein Zuhause mit Wohlfühlfaktor!

So unterstützen wir Sie bei der KfW-Förderung

01

Kostenloses Erstgespräch & Angebot

Als ersten Schritt bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an. Dabei nehmen wir Ihre Hausdaten, die aktuelle Heizsituation und Ihre Wünsche auf. Aufgrund dieser Angaben erstellen wir für Sie ein konkretes, unverbindliches Angebot für Ihre neue Heizungsanlage. 

So bekommen Sie schon früh Klarheit über Kosten, Technik und mögliche Förderung.

02

Beauftragung und Erstellung der BzA

Wenn Sie sich für unser Angebot entscheiden, beauftragen wir — je nach Erfordernis — einen zertifizierten Energieberater oder übernehmen die Aufgabe selbst (sofern zulässig). Dieser bzw. wir erstellen dann die notwendige „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) mit einer individuellen BzA-ID. Diese BzA ist zwingend erforderlich, damit eine Förderung durch die KfW möglich wird. Mit der BzA dokumentieren wir, dass Ihr Vorhaben die technischen und förderrechtlichen Anforderungen erfüllt.

03

Abschluss des Lieferungs- oder Leistungsvertrags

Bevor der Förderantrag gestellt wird, schließen Sie mit uns einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag ab. Wichtig: Der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung – also: der Vertrag tritt nur in Kraft, wenn die Förderzusage erteilt wurde. Außerdem muss im Vertrag klar angegeben werden, wann die Umsetzung voraussichtlich stattfindet. So stellen wir sicher, dass der rechtliche Rahmen für die Förderung korrekt ist.

04

Registrierung & Antragstellung im Kundenportal der KfW

Sie registrieren sich bei „Meine KfW“ und legen einen Account an. Mit diesem Konto stellen Sie im Portal den Förderantrag für Ihre Heizungsmaßnahme. Dabei geben Sie die BzA-ID an und laden den Vertrags-PDF hoch. Sobald die KfW alles geprüft hat, erhalten Sie eine Zuschusszusage mit Reservierung des Zuschussbetrags — komplett digital im Portal, kein Postversand.

05

Heizungseinbau & Bescheinigung

Nach der Zusage können wir mit der Installation Ihrer neuen, klimafreundlichen Heizungsanlage beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten stellen wir für Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) aus, die belegt, dass die Anlage gemäß den Förderbedingungen fachgerecht eingebaut wurde. 

06

Nachweise einreichen & Auszahlung des Zuschusses

Im Anschluss laden Sie über das Portal die notwendigen Nachweise hoch: Rechnungen, BnD, ggf. weitere Dokumente (z. B. Meldebescheinigung, Grundbuchauszug bei Bonusanträgen). Zusätzlich ist eine Identitätsprüfung vorgeschrieben (z. B. per eID, SCHUFA-Check, Video- oder Postident). Sobald alles korrekt hochgeladen und geprüft wurde, erhalten Sie die Auszahlung des Zuschusses. 

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